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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Oberbürgermeister mit Blaulicht? | 12 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 884220 | ||
Datum | 22.07.2023 14:55 MSG-Nr: [ 884220 ] | 2107 x gelesen | ||
Was er macht, ist illegal, so Erben mit dem Hinweis, dass die Frage der Nutzung von Blaulicht und Sondersignal juristisch in einem Grundsatzurteil eindeutig geklärt worden sei. Demnach müsse das Auto dem Katastrophenschutz zugeordnet sein und überwiegend für Zwecke des Katastrophenschutzes eingesetzt werden.Welches Urteil soll das sein? Da der Fall 10 Jahre her ist, sollte sich das doch rumgesprochen haben (und auch sehr vielen anderen Blaulichtern die Grundlage genommen haben). "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | ||||
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