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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Abkühl-Becken für Elektro-LKW ? | 48 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 883856 | ||
Datum | 26.06.2023 18:23 MSG-Nr: [ 883856 ] | 1214 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus H. Entsprechend heutiger FeuV sind Heizräume für Feuerstätten für feste Brennstoffe mit einer Nennleistung von insgesamt mehr als 50 kW erforderlich (§6 Abs.1 FeuV). Ich weiß nicht was du baust, aber vermutlich wirst du da deutlich drunter liegen. Ja, ist aber egal, das verlangt (vermutlich aus Haftungsgründen) schlicht der Lieferant der Heizung in seiner Einbauanleitung.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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