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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883255 | ||
Datum | 12.05.2023 08:08 MSG-Nr: [ 883255 ] | 1152 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Olaf F. Viele Gemeinden haben doch schon ihre Feuerwehr aufgelöst oder mit einer anderen zusammen gelegt. Da gibt es kleine aber feine Unterschiede. In RLP spricht man normalerweise von "Feuerwehren" und meint damit die Feuerwehreinheiten auf Ortsebene. Gesetzmäßig sind die Feuerwehren aber auf Verbandsgemeindeebene zusammengefasst und bilden damit EINE Feuerwehr mit mehreren örtlichen Feuerwehreinheiten. Nach Gesetz und Verordnung ist eine Zusammenlegung von solchen Einheiten nicht ausgeschlossen, solange man die Hilfsfristen einhalten kann. Sie macht oft sogar Sinn. Bei uns gibt es in EINER Feuerwehr zum Beispiel 27 Feuerwehreinheiten in insgesamt 34 Ortsgemeinden. In einigen Orten gibt es keine Feuerwehreinheit, bei anderen wurden sie zusammengelegt. In der Nähe gibt es auch eine Verbandsgemeinde, die trotz mehrerer Ortschaften nur eine einzige zentale Einheit vorhält (passt dort auch geografisch mit den Hilfsfristen) bzw. eine mit 7 Ortschaften und nur 2 Feuerwehreinheiten (passt dort auch). Jede (Verbands-)Gemeinde erfüllt aber ihre Pflicht zur Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Das heißt ja nicht, dass jeder kleine Ort eine selbständige Feuerwehreinheit haben muss. Eine (Verbands-)Gemeinde ohne eigene Feuerwehr ist mir aus RLP zumindest nicht bekannt. Dürfte in anderen Bundesländern ähnlich aussehen, bestenfalls ist die Verwaltungsstruktur dort eine andere. Was in RLP die Verbandsgemeinden sind, sind in anderen Bundesländern die Gemeinden, was in RLP die Ortsgemeinden sind, sind in anderen Bundesländern die Ortsteile. Wobei es auch hier lokale Unterschiede gibt (auch in RLP gibt es Orte mit Ortsteilen). Gruß, Michael | ||||
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