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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ehrenamtskarte BaWü; war: Baden-Württemberg Koalitionsvertrag | 41 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 883200 | ||
Datum | 10.05.2023 10:51 MSG-Nr: [ 883200 ] | 865 x gelesen | ||
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Hier stimme ich dem Kollegen Deimann zu. Die HiOrgs haben ihre Landesverbände die mehr oder minder gute Kontakte zum IM hin haben. Ich sehe zudem keinen Grund, warum das Land die Angehörigen der HiOrgs irgendwie unterstützen sollte. Es gibt aber immer noch den wesentlichen Unterschiede. Die Feuerwehr im Land existieren auf Grund eines Landesgesetzes und gehören zu staatlichen Verwaltung. Die Organisationen die den Rettungsdienst machen sind letztlich Firmen die sich auf eine Ausschreibung beworben haben und froh sind, dass die ausgeschriebene Aufgabe gemeinnützig ist. So kann man nämlich die Personalkosten niedrig halten indem man die wenige gewinnträchtigen Aufgaben von ehrenamtlich tätigem Personal erledigen lässt. Warum das Land die Praxis also unterstützen sollte weiß ich nicht. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | ||||
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