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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 883133 | ||
Datum | 07.05.2023 09:17 MSG-Nr: [ 883133 ] | 2208 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. die es mehr oder weniger in der Hilfsfrist schafft. Wenn nicht, passiert ja erstmal auch nichts. Die Hilfsfrist in in RLP in der FwVO geregelt und es wird explizit darauf verwiesen, dass Dritte aus selbiger keine Rechte ableiten können. Wenn der Staat sich mit so einem Gesetz schon selbst aus der Verantwortung nimmt, warum sollte sich denn ein Bürgermeister noch um eine funktionsfähige Feuerwehr bemühen? Nur mal ein Beispiel: Wenn kein Autofahrer weder eine Strafe zu befürchten hat noch für Schäden aufkommen muss, warum sollte er sich dann an die StVO halten? Geschrieben von Michael W. Also Freistellung vom Wehrdienst. Den Wehrdienst gibt es nicht mehr. | ||||
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