Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 883127 |
Datum | 06.05.2023 22:00 MSG-Nr: [ 883127 ] | 2283 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Hallo,
Geschrieben von Olaf F.Das mag ja sein, aber hier sind nun mal Feuerwehren aus RLP die offenbar ein Personalproblem haben.
Feuerwehren mit Personalproblemen wird es in allen Bundesländern geben. Es soll sogar Orte geben, da gibt's in einem Ortsteil Personalprobleme während sie der Feuerwehr im benachbarten Ortsteil die Bude einrennen.
Und es soll andere Orte geben, da nimmt man in dem Fall einfach die benachbarte Einheit, die es mehr oder weniger in der Hilfsfrist schafft. Wenn nicht, passiert ja erstmal auch nichts. Die Hilfsfrist in in RLP in der FwVO geregelt und es wird explizit darauf verwiesen, dass Dritte aus selbiger keine Rechte ableiten können. Sind wir doch mal ehrlich: Pflichtfeuerwehr funktioniert nicht wirklich. Es kann höchstens sein, dass sich mit der "Androhung" einer Pflichtfeuerwehr wieder ein paar freiwillige finden.
Da müsste es ganz andere Dinge geben. Zum Beispiel müssten ohne Feuerwehreinheit gewisse Dinge gestoppt werden. Keine Baugenehmigungen für Neubauten, keine Erweiterungen von Schulen/Kitas/Versammlungsstätten bzw. Betriebseinschränkungen. Da wäre schon das politische Interesse, eine funktionierende Feuerwehr zu haben, ein ganz anderes.
Geschrieben von Olaf F.Warum und von was stellt ihr sie denn frei?
Es ging doch um den Ersatzdienst bei der Feuerwehr. Also Freistellung vom Wehrdienst. Oder was meinst du jetzt?
Gruß,
Michael
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