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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Freiwillige Feuerwehr in RLP kann Zwang die Personalnot beheben? | 82 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 883099 | ||
Datum | 04.05.2023 23:24 MSG-Nr: [ 883099 ] | 2602 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Vielmehr "fordert" es die Orts- und auch die Verbandsgemeinde, dass es Personen gibt, die in den Räten aktiv sind und auch dass es Personen gibt, die in den Feuerwehreinheiten aktiv sind. Leider konnte ich das nicht in der Verordnung bzw. unter §67 GemO für RLP finden. wo steht denn das? Geschrieben von Michael W. dazu verpflichtet, bei der Feuerwehr mitzumachen, als alle anderen Bürger. Auch der Vorsitzende des örtlichen Sportvereins, Schützenclubs oder was auch immer Aber der Vorsiezende des Sportvereins oder des Schützenclubs fordert nicht, das sich andere Ehrenamtlich einbringen? Das ist ein großer Unterschied. Ich kann doch nur etwas von anderen fordern, wenn ich selbst auch bereit bin es zu machen. Oder ich bezahle für die Leistung. Aber das ist ja hier nicht gegeben. | ||||
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