Geschrieben von Jakob T.Als Beispiel habe ich mal einen 25 Jährigen Wehrführer genommen. Die Aufwandsentschädigung von 65,-- Euro geht komplett in die Rentenversicherung. Bleibt der Kollege 40 Jahre Wehrführer und scheidet mit 65 Jahren aus dem aktiven Dienst aus, so bekäme er rund 226,-- Euro. Das ist schon ein Wort.
Wäre er nicht Wehrführer, sondern sagen wir mal Ortsbürgermeister der Metropole Bischheim, bekäme er als Aufwandsentschädigung 743,00 Taler*, und nach 10 Jahren Amtszeit und Vollendung des 55. Lebensjahres fließen schon 185,75 Taler monatliche "Ehrenamtsrente".
Also wenn das große Vergleichen los geht, warum nehmen wir den TSF-Standort X und Big City Schwetzingen, oder den unwichtigen und wichtigen Fussballverein? Bleiben wir doch einfach bei dem Ehrenamt, was an sich heute schon relativ gleichen Rechtsgrundlagen unterliegt. Und wenn es nur die Ehrenbeamten betrifft, das wäre mit einem Fingerschnipp schonmal erledigt, ohne was neues zu erfinden.
Wenn Landesgesetzgeber wollten, könnten sie. Und wenn das nicht 100%ig gerecht ausfallen wird, tja, selbst das könnte Deutschland noch verkraften. Ob das Ergebnis dann zu einem Massenanfall von Feuerwehranwärter*innen*außen*mischmasch führen würde, oder einfach nur mal ne olle Anerkennung für die Eh-Da-Truppe ist, ist an der Stelle auch irrelevant. Lass es ruhig soviel Zielerreichungsgrad haben, wie die Energiepreispauschale für Studenten. Es wäre wenigstens nett.
PS: Wenn die Einwohnerzahl auf Wikipedia stimmt, braucht dein Ortshäuptling nur noch 20 Einwohner mehr, und hat schon fast die Rente des Beispielwehrführers erreicht, also frag doch mal, was ihm Schützenhilfe wert wäre ;-)
PPS: Zum Glück wird das Thema in RLP sicher bald erledigt sein, ist doch unser Innenminister nun der, der noch vor der letzten Landtagswahl selber die Feuerwehrrente gefordert hat... ok, jetzt werd ich etwas albern...
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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