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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | SoSi Ordnungsamt | 129 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 881449 | ||
Datum | 19.01.2023 18:20 MSG-Nr: [ 881449 ] | 1489 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Alexander H. Also in Bayern ist die Leitsstelle schonmal perse nicht weisungsbefugt. Wie das in NRW ist keine Ahnung. Nö. Aber sie übergibt der entsprechenden Einsatzauftrag. Und je nach Lage kann das auch die Erste Hilfe / FR sein. Und kann entsprechend die Eile des Auftrags übermitteln. Geschrieben von Alexander H. Und ich gehe mal davon aus, das sich der Gesetzgeber mit der Unterteilung von Absatz 1 und 5 des Paragraphen 35 StVO etwas gedacht hat. Vermutlich nicht das, was du hier daraus interpretierst. Gruß | ||||
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