Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Mutwilliger Feueralarm in der FDP-Zentrale | 20 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 880172 |
Datum | 16.11.2022 14:56 MSG-Nr: [ 880172 ] | 3997 x gelesen |
hallo,
das dürfte eine nette Rechnung der Feuerwehr geben. Dazu noch die strafrechtlichen Konsequenzen:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 145 Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln
(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer absichtlich oder wissentlich
1. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt oder
2. die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Schutzvorrichtungen oder die zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr bestimmten Rettungsgeräte oder anderen Sachen beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 303 oder § 304 mit Strafe bedroht ist.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
| antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 16.11.2022 14:56 |
 |
Jürg7en 7M., Weinstadt | |