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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Schonstett | Seit 20 Jahren kein neues Feuerwehrhaus: Ehrenamtliche treten gemeinsam zurück | BR24 | 94 Beiträge | ||
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 879991 | ||
Datum | 07.11.2022 12:06 MSG-Nr: [ 879991 ] | 1702 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael B. 1. Warum soll ich einen Austritt beantragen, wenn er Automatisch zu genehmigen ist? Weil es ein formaler Art ist. Geschrieben von Michael B. Noch dazu wo im FWG steht das man sich längere Zeit verpflichten muss Wo steht das im FwG? Ich finde es nicht Geschrieben von Michael B. Die Entlassung aus dem FW- Dienst ist min. in Baden- Württemberg ein Verwaltungsakt. Die FF Schonstett ist aber in Bayern Geschrieben von Michael B. Für mich im Moment nur meine Meinung. Weil ich zu faul bin die Gesetzestexte und Vorschriften Weil es da wohl auch nicht zu finden ist. Persönliche Meinungen als Gesetz auszulegen, ist hier im Forum mehr als unangebracht. (Meine Auffassung) Geschrieben von Michael B. Es ist für mich jedoch ein Logischer Schluss. Für mich ist eine logische Schlussfolgerung, dass zwangsverpflichtete niemals eine Aufgabe mit der gleichen Sorgfalt, der gleichen Lust oder der gleichen Tatkraft ausüben. Und somit die Arbeit immer schlechter ist als von anderen Leuten die sich dazu berufen fühlen. Bei einer Aufgabe mit hoher Unfallgefahr und wo es schnell mal um Leben und Tot gehen kann, ist das wenig sinnvoll. | ||||
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