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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | LKW-Führerschein - Vereinbarungsmodelle? | 53 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 879416 | ||
Datum | 14.10.2022 21:32 MSG-Nr: [ 879416 ] | 1046 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Julia S. Im Arbeitsleben sind bei Fortbildungen bis zu 4 Wochen Vollzeit eine Verpflichtungszeit bis zu 6 Monaten möglich. Die längste Verpflichtungsdauer sind da 5 Jahre bei Fortbildungen bis zu einer Dauer von 2 Jahren. Ja, bezogen auf den "Arbeitslohn" sind dann jegliche Verpflichtungen unverhältnismäßig. Was bekommt der übliche FFler für seine Diensterbringung nochmal? Ach ja, richtig, nichts... Geschrieben von Julia S. Vor einigen Jahren war es im Kat-Schutz die Regel eine Verpflichtungszeit von 3 Jahren für die Kostenübernahme für den Rettungssanitäter zu machen. Diese Regelung wurde da mehrfach gerichtlich für unverhältnismäßig erklärt. Eben. Da braucht man dann mit 5 oder 10 Jahren für einen Führerschein nicht zu kommen. Gruß, Michael | ||||
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