Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Strafen für zu schnelle Einsatzfahrten drohen was heißt das für die Feuerwehr? | 35 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 877253 |
Datum | 27.06.2022 11:07 MSG-Nr: [ 877253 ] | 2473 x gelesen |
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von Alexander H.Äh Mücke Elefant?
Sorry, aber wer mit Sondersignal im Bußgeldbereich geblitzt wird hat in meinen Augen eindeutig gegen das Gesetz verstoßen.
Zitat:"Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden."
Bei 50Km/h liegt der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung bei 27,5m.
Um Bußgeldbewährt zu schnell zu fahren, muss der Fahrer in der Stadt dann 74Km/h fahren. (50Km/h+ab 21Km/h+3 Km/h Tolleranzabzug) und schon haben wir einen Anhalteweg von 50m bei einer Gefahrenbremsung.
Sowas ist unverantwortlich.
Nicht umsonst gibt es mittlerweile auch einige Urteile die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 10-20% tollerieren, manchmal wird auch 20km/h akzeptiert, alles was drüber ist (Bußgeldbewährt) verstößt nach Meinung einiger Gerichte eben gegen StVO 35 (8) und in meinen Augen zurecht.
Also ich glaube, du verwechselst da was. Ein Bußgeld ist auch schon bei einer geringeren Übertretung der HG drin. Was du da beschrieben hast, ist der Bereich, wo es dann auch Punkte als Extra dabei gibt.
Und einen Anhörungsbogen gibt es bei uns öfters, alleine schon durch die ganzen Blitzer an den roten Ampeln. Kurz die Einsatznummer drauf geschrieben, schon ist es gut.
Heinrich
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|