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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUrteil wegen Behinderung von Rettungsdienst rechtskräftig    # 7 Beiträge
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW875882
Datum31.03.2022 17:11      MSG-Nr: [ 875882 ]714 x gelesen

Die Geldstrafe passt.
Was ich nicht verstehen kann ist wie die Gerichte (sind ja 2 gewesen) diese Person als grundsätzlich geeignet sehen am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich möchte mir wirklich nicht vorstellen wenn ein Kind, Omi Radfahrer oder oder ihm mal im Weg stehen.
Sorry, aber jemand der bewusst und vorsätzlich so gegen ein "Heer" an uniformierten Einsatzkräften mit Blaulicht im Rücken agiert darf kein KFZ mehr führen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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