Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875793 |
Datum | 27.03.2022 11:59 MSG-Nr: [ 875793 ] | 1038 x gelesen |
Hallo,
wir hatten das bei unserem Feuerwehrförderverein auch mal in der Satzung so stehen. Mindestens die Hälfte der Mitglieder musste anwesend sein, kamen weniger, musste eine neue Versammlung unter Einhaltung der Frist einberufen werden, in der die Anzahl Anwesender keine Rolle spielte.
Aufgrund vieler passiver, rein finanziell unterstützender Mitglieder, kamen wir da nie auf die nötige Anwesenheit. Das führte sogar dazu, dass nach einigen Jahren in der ersten Versammlung immer weniger Mitglieder kamen, da bekannt war, dass man nie auf die Hälfte kam und man somit nicht beschlußfähig sein wird. In der zweiten Versammlung waren dann immer deutlich mehr Mitglieder anwesend, jedoch auch weniger als die Hälfte. Dies führte dazu, dass wir eine Satzungsänderung beschlossen, in der dieser Passus wegfiel. Seitdem kommen in der ersten und einzigen Mitgliederversammlung dann auch wieder mehr Mitglieder, auf die Hälfte kommen wir aber nie. Allerdings ist der organisatorische Aufwand deutlich reduziert.
Gruß,
Michael
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