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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzstiefelproblem | 25 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 875785 | ||
Datum | 25.03.2022 18:30 MSG-Nr: [ 875785 ] | 1040 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Günther S. Ich hab gedacht, die "dann bist du nicht versichert" Zeit wäre vorbei. Hast Recht, Vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen schließt den Versicherungsschutz nicht aus. Erst vorsätzlich auf Fresse fallen wäre keine Leistungspflicht. Aber offensichtlich schreckt das Versicherungsträger nicht ab, durch alle Instanzen zu gehen. Regress geht aber meistens Richtung Arbeitgeber. Dann wäre die Frage, ob die Duldung grob Fahrlässig ist? Gruß Dirk | ||||
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