Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Radolfzell / Baden-Württemberg | 875767 |
Datum | 24.03.2022 23:32 MSG-Nr: [ 875767 ] | 1580 x gelesen |
Hallo,
da ich an besagten Hauptversammlungen teilgenommen habe, kann ich ein wenig Licht ins Dunkle bringen.
Wir haben wie jedes Jahr eine Einladung für die Hauptversammlung um 19 Uhr inklusive Tagesordnung erhalten. Etwas später kam dann eine weitere Einladung für die zweite Hauptversammlung um 20:15 Uhr.
Natürlich haben sich dann auch einige von uns gefragt, ob das so rechtens ist. Da ich nichts mit Jura am Hut habe, kann ich das nicht beantworten, aber anhand unserer Satzung eine Einschätzung geben.
Mario-Alexander L. hatte ja schon den Link zu unserer Satzung gepostet.
Dort heißt es:
Geschrieben von Satzung §15 (3)Zeitpunkt und Tagesordnung der Hauptversammlung sind den Mitgliedern sowie dem Oberbürgermeister vierzehn Tage vor der Versammlung bekannt zu geben.
und
Geschrieben von Satzung §15 (4)Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist [...] Bei Beschlussunfähigkeit kann auch eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden aktiven Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist.
Somit gehe ich davon aus, dass das Vorgehen rechtlich in Ordnung ist, sofern Zeitpunkt und Tagesordnung zwei Wochen vor der zweiten Hauptversammlung bekannt gegeben werden.
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