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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Einsatzstiefelproblem | 25 Beiträge | ||
Autor | Günt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 875765 | ||
Datum | 24.03.2022 20:23 MSG-Nr: [ 875765 ] | 1252 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Sander Und der Versicherer wird im Fall eines Falles alles tun, um aus der Leistungspflicht herauszukommen. Private, offene Schuhe oder manipulierte Schuhe sind da ein gefundenes Fressen! Da reicht es, wenn ein Kamerad ein flapsiger Bemerkung über seine frühere Trageweise und Weigerung macht und der Kamerad sieht keinen Cent. Ich hab gedacht, die "dann bist du nicht versichert" Zeit wäre vorbei. Geschrieben von Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) § 7 Begriff (1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. mkG Günther | ||||
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