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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 875756 | ||
Datum | 24.03.2022 14:19 MSG-Nr: [ 875756 ] | 1766 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. ich interpretiere das so dass für die 2. Hauptversammlung diese Firstsetzung dann auch gilt. so sehe ich das auch. Man könnte aber in der Einladung gleich für den Fall der Beschlussunfähigkeit eine 2. Versammlung z.B. 10 Minuten später in der gleichen Einladung ankündigen. Dann dürfte das rechtens sein. Wobei ich mich hier fragen muss, warum man dann überhaupt den Passus mit der Hälfte der Mitglieder in der Satzung lässt. Sinn macht es dann nicht mehr wirklich. Gruß, Michael | ||||
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