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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Linkenheim-Hochstetten / Baden-Württemberg | 875750 | ||
Datum | 24.03.2022 12:38 MSG-Nr: [ 875750 ] | 1862 x gelesen | ||
Hi, laut der §16 Absatz 4 der Mustersatzung des Landesfeuerwehrverbandes steht folgendes Geschrieben von ---LFV-BW--- Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit kann eine zweite Hauptversammlung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Angehörigen der Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr beschlussfähig ist aber in Absatz 3 steht das der Zeitpunkt und Tagesordnungspunkt der HV min. 14 Tage vorher bekannt zu geben sind! Geschrieben von ---LFV-BW--- Die Hauptversammlung wird vom Feuerwehrkommandanten einberufen. Sie ist binnen eines Gilt Absatz 3 dann auch für die "neue" Hauptversammlung ?? Was ist wenn man den möglichen Termin der 2.HV gleich in der Einladung der 1.HV bekannt gibt ?? Das ist meiner Meinung nach dann OK!! Gruß Markus "Es gibt zwei Dinge, die unendlich sind: das Universum und die menschliche Dummheit. Aber bei dem Universum bin ich mir da nicht so sicher." Albert Einstein | ||||
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