News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hauptversammlung nach vier Minuten beendet und dann gleich wieder anberaumt - zulässig? | 24 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen | 875748 | ||
Datum | 24.03.2022 12:27 MSG-Nr: [ 875748 ] | 1989 x gelesen | ||
Als Freiwillige Feuerwehr sind wir auch ein Verei. Auch der Teil der die hochheitliche Aufgabe Feuerwehr wahrnimmt. Deshalb gibt es für uns ja auch Satzungen und wir wählen unsere Führungskräfte. Wäre dem nicht der Fall würde ein Wehrführer/Kommandant von der übergeordneten Behörde eingesetzt. In den Satzungen ist festgelegt das die Wahl durch die Mitgliederversammlung zu erfolgen hat. Das gibt das BGB vor. Wie diese durchgeführt wird ist in der Regel nicht in der Satzung festgelegt sondern in eines der Satzung beigelegten Organisationsverodnung. Dort regelt man dann die Art der Einladung, das Quorum, Stimmberechtigung, Art der Wahl, Aufstellung der Tagesordnung, et. Gruß Wolfgang | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|