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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ermittlungsverfahren - war: Deutschland war präzise gewarnt die Menschen aber nicht | 339 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 875288 | ||
Datum | 24.02.2022 18:34 MSG-Nr: [ 875288 ] | 9690 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Ändert nichts daran, dass es diesen Katastrophenalarm schlicht und ergreifend nicht gibt. Offiziell nicht, mit dieser Formulierung, doch scheint dies nichts daran zu ändern, daß ... beispielsweise der Landkreis Ahrweiler mitteilte: "Landrat Dr. Jürgen Pföhler hat bereits am gestrigen Abend Alarmstufe 5 und damit den Katastrophenfall ausgerufen." (Dieser Abend fand um 23:09 statt, ungefähr 2 Stunden, nachdem die Bürgermeisterin von Altenahr die Hoffnung aufgegeben hatte, daß die sehnlichst erwarteten Helikopter noch kommen könnten.) Auch in Rheinland-Pfalz scheint es gang und gäbe zu sein, die Warnstufe 5 wie in anderen Bundesländern "Katastrophenalarm" zu nennen. Recht hast Du natürlich, daß in Rheinland-Pfalz keine Katastrophen im Sinne anderer Bundesländer auftreten, weil kein Lagezentrum des Bundeslandes existiert. Der Katastrophenschutz ist an die Landkreise delegiert, die Führungsverantwortung für den Kreis Ahrweiler also an einen "Führungs- und Lageraum für Technische Einsatzleitung" mit "17 Arbeitsplätzen, Laptops, 2 Smartboards, Beamer, Funkraum". Also so ungefähr ELW2 für den Krisenstab. Auch in einem ELW2 kann ein zutreffendes Lagebild erstellt werden, und kann die Entscheidung getroffen werden, daß Helikopter fliegen und überregional Ressourcen herangeschafft werden müssen. Für die Bediensteten eines Landkreises scheinen die Hemmschwellen dafür allerdings hoch zu sein. Hans-Joachim | ||||
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