Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Omikron: Feuerwehr darf nur noch geimpft Brände löschen | 78 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 874438 |
Datum | 05.01.2022 15:38 MSG-Nr: [ 874438 ] | 3207 x gelesen |
Feuerwehr
Hallo,
Geschrieben von Olaf F.Eine Brille kann ich auf und wieder absetzen. So wie es mir passt.
Kannst du. Aber nicht während der Autofahrt als Fahrer, wenn sie in deinem Führerschein eingetragen ist. Hat u.U. sogar Auswirkungen auf deinen PKW-Führerschein oder deine Freiheit, ohne Brille zu fahren. Brauchst die die Brille nämlich für den LKW-Schein, brauchst du sie automatisch auch für den Rest, selbst wenn dein Sehvermögen ohne Brille für PKW allein reichen würde.
Geschrieben von Olaf F.Einen chemischen Cocktail, dessen Wirksamkeit mehr als fragwürdig ist und für den es keine Zulassung gibt, (außer einer Notzulassung) für immer in meinen Körper aufzunehmen ist schon etwas anderes.
Von was sprichst du? Hier geht es doch um einen offiziell zugelassenen und in seiner Wirksamkeit ermittelten Impfstoff. Nichts anderes wie viele andere Impfstoffe gegen alles Mögliche auch.
Wie schon geschrieben: Wenn dein Arzt zur Ausstellung der G26.3 deine Lunge röntgen will, kommst du auch nicht drumrum. Du kannst "nein" sagen, bekommst dann halt keine G26.3 und bist kein AGT. Du kannst, wenn deine FW die Corona-Impfung verlangt, für dich gern entscheiden, dass du das nicht willst, dann kannst du eben nicht mehr am FW-Dienst teilnehmen. Ist deine persönliche Entscheidung und persönliche Freiheit.
Gruß,
Michael
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