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Thema | Mögglingen: um Feuerwehrstandort in Möglingen wird weiter gestritten | 30 Beiträge |
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 873962 |
Datum | 07.12.2021 10:42 MSG-Nr: [ 873962 ] | 2406 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Mannschaftstransportwagen
Hallo,
Geschrieben von Eike M.Bei den Parkflächen für Einsatzkräfte sieht die 14092-1 mindestens 12 vor, also genug für den ersten Abmarsch, der die Hilfsfrist sicherstellt. Mitnichten ist ein Stellplatz für jeden Einsatzfahrzeug-Sitzplatz gefordert.
... DGUV-I 205-008 zitiert den Inhalt der DIN (die mir akut nicht voriegt) aber anders: "Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschreiten" und führt dazu weiter aus: "Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen." ... also ohne MTW u.ä.
"Soll" in Verordnungstexten: "Muss wenn kann"
Gruß
Gerhard
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