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Thema | Hilfsfristen / AGBF-Schutzziele - war: Freibier führt zu Feuerwehrstau | 32 Beiträge |
Autor | Olaf8 F.8, Köln / NRW | 873138 |
Datum | 23.10.2021 11:44 MSG-Nr: [ 873138 ] | 1564 x gelesen |
Feuerwehr-Verordnung
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Feuerwehr-Verordnung
Geschrieben von Michael W.Halten wir mal fest:
1. Die AGBF-Richtlinie beruht auf völlig freiwilliger Basis. Da muss sich keiner dran halten und Ansprüche kann daraus auch keiner ableiten.
2. Die FwVO RLP ist eine beschlossene Verordnung, an die sich die Kommunen in RLP halten müssen. Lediglich können Dritte keine Ansprüche daraus ableiten.
Preisfrage: Was ist nun eher "für's Klo"?
Beide. Der Inhalt des AGBF Schutzzieles ist zwar nach meiner Ausfassung sehr sinnvoll. Aber da die auf freiwilliger Basis ist, ist sie ohne Auswirkung.
Die FwVO RLP ist zwar dem Ziel etwas angeglichen, aber einen Anspruch darauf hat keiner. (Theoretisch das Land selbst) Das Land müsste sich dann selbst verklagen.
Es ist fast wie beim internationalen Seegerichtshof. Die Urteile sind zwar für jedes Land bindend. Doch vollstreckt werden können die Urteile nicht. Deshalb erscheinen viele Beklagte Länder auch erst gar nicht zur Verhandlung. Es ist ja eh egal was da für ein Urteil heraus kommt. Es ändert ja nichts. Man braucht sich daran nicht zu halten, da es ja nicht durchgesetzt wird.
In die Röhre gucken eh nur die Opfer und Geschädigten. Denn sie haben keinen einklagbaren Anspruch auf Rettung bzw. Gefahrenabwehr.
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| 21.10.2021 10:04 |
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Mich7ael7 L.7, Dausenau Freibier führt zu Feuerwehrstau | |