Moin,
obacht, hier wird anscheinend vermischt, was klar zu trennen ist, denn die "Einrichtung Feuerwehr" ist eine Abteilung der Gemeinde, du hast ja bereits im NBrandSchG geblättert, dort steht ca. sinngemäß: ... "hat eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen", und auch, wenn zu dieser Einrichtung eine sogg. Satzung (zwingend) dazu gehört, ist diese Einrichtung der Gmd. KEIN Verein.
Es ist zwar richtig, das der lose Zusammenschluss der jew. Mitglieder - u.U. - als "Verein" gewertet werden "könnte" (die Aussagen dazu von sogg. Experten/Juristen sind tlw. sehr unterschiedlich), aber die "Feuerwehr" an sich bleibt trotzdem immer Einrichtung/Abteilung der Gmd.
Aber bloß damit, dass ihr einen e.V. gründet, und dann in eure Satzung es so reinschreibt, wie ihr es denn gerne geregelt hättet, hat dies so überhaupt gar keine Relevanz, weil dies weiterhin in der Regelungs-Hoheit des Trägers der Fw (also der Gmd.) bleibt.
Ich vermute jetzt auch mal ganz stark, das deine zitierte Mustersatzung wohl eben eine für Fw.-Satzungen für Gemeinden ist, und eben keine für Fw.- (Kameradschafts-) Vereine.
Und da könnt ihr eben grade nix so reinschreiben, wie ihr es gerne hättet, außer, ihr bekommt dafür im Rat eurer Gemeinde, der die offizielle Fw.-Satzung beschließt, eine Mehrheit dafür
Davon ab, empfehle ich generell die Gründung eines Vereins, allein schon nur, weil NBrandSchG z.B. so gar nix vorsieht für ganz selbstverständliche Sachen wie Kameradschaftskasse, allein nur, um für diesen Bereich Rechtssicherheit zu haben, ist ein e.V. - wohlgemerkt, nur für den losen Zusammenschluss der Kameraden - das Mittel der Wahl.
Denn rein formal-juristisch würde "Das Geld der Feuerwehr" der Gemeinde gehören, als Träger der Fw.
Ob dieser e.V. in der Ausgestaltung auch ein gemeinnütziger sein sollte, oder eben auch nicht, wäre wieder ein anderes Thema, beides hat jeweilige Vor- und Nachteile.
Grüße
Hansi
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