Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Neustart im Kameradschaftsbereich - Vorschriften in den Ländern? | 39 Beiträge |
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 869567 |
Datum | 26.05.2021 19:40 MSG-Nr: [ 869567 ] | 2232 x gelesen |
Geschrieben von werner n.Nur weil wir keine professionelle Gastronomie sind, ist bei uns das Risiko nicht anders. Das trifft aus meiner Sicht übrigens auch jeden anderen Verein (vorsicht ich komme aus Bayern, Feuerwehr Hilfsorganisation vs. Feuerwehr Verein, also nicht falsch vestehen), die eine genauso wichtige gesellschaftliche Arbeit erledigen.
Aber das mach du mal deinen Nachbarn klar. Warum darf die Feuerwehr sich im großen Gruppen zum Grillen und Faßbier treffen, ich aber als Privatperson nur eine weitere Familie zur privaten Grillaktion im Garten einladen? Die Feuerwehr darf das, weil sie die Feuerwehr ist? Warum nicht der Sportverein (der ja nicht mal Fußball spielen darf), der Schützenverein (der, zumindestens hier bei uns, nur mit einem Schützen und der Schießstandaufsicht auf dem Stand sein darf) oder der Kaninchenzüchterverein nicht? Wenn einer erstmal anfängt, die Regeln aufzuweichen, sind wir bald wieder da, wo wir schon mal waren und bleiben wieder zu Hause.
die Werte sind doch am fallen, warum kann man jetzt nicht mehr abwarten, bis es für alle freigegeben wird?
Geschrieben von werner n.Ich gehe natürlich davon aus, dass die entsprechenden Regularien, die auch in anderen Bereichen gelten (also Hygienekonzepte) eingehalten werden.
Das sollte aber nicht das Problem sein.
Die Hygienekonzepte sehen u.a. vor, das sich max. zwei Hausstände an einen Tisch setzen, mind. 1,5 m Abstand zum nächsten Tisch und keine Vermischung mit anderen Tischen vor. Und sei mal ehrlich, wenn das eine größere Faßbieraktion wird, wie lange sitzen da alle brav am Tisch und unterhalten sich nur mit ihren Tischnachbarn?
Heinrich
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