Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Neustart im Kameradschaftsbereich - Vorschriften in den Ländern? | 39 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 869559 |
Datum | 26.05.2021 15:42 MSG-Nr: [ 869559 ] | 2378 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Oliver S.Gemäß Empfehlung des Bundesfeuerwehrarztes vom Juli 2020 (es gibt noch nix neueres) (...)
Ich wüsste jetzt nicht, dass ein letztes Jahr im Juli verfasstes Papier eines Verbandes für irgendwelche Feuerwehren in Deutschland irgendeine rechtliche Bedeutung hätte...
Da auch seitens unseres Landes nirgends auf eine solche Empfehlung referenziert wurde, ist sie für mich auch nur von informativer Bedeutung.
Spätestens wenn die Innengastronomie öffnet, kann man unter gleichen Voraussetzungen auch bei der Feuerwehr wieder etwas Kameradschaftspflege einführen. Für Geimpfte sowieso, es wird sich bei weitgehender Durchimpfung, selbst wenn Ansteckung nicht ausgeschlossen sind, schwere Verläufe jedoch bis auf ganz wenige Ausnahmen schon, auch nicht weitergehend das öffentliche Leben auf Jahre hinweg einschränken lassen.
Wäre nur schön, wenn wir etwas schneller beim impfen voran kämen. In manchen Bundesländern hakt es da noch gewaltig, zumindest bei Einsatzkräften der Feuerwehren.
Gruß,
Michael
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