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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Weg zum Feuerwehrhaus wird immer schwieriger - war: Verdacht der Straßenverkehrsgefährdung gegen FA | 33 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 869516 | ||
Datum | 23.05.2021 16:01 MSG-Nr: [ 869516 ] | 2745 x gelesen | ||
hallo, die Parkplätze sind doch städtischer Grund und Boden. Damit kann die Stadt damit machen (fast) was sie will. Sie ist nicht verpflichtet dort Parkplätze für die Allgemeinheit einzurichten bzw. vorzuhalten. Damit kann die auch diesen Platz für städtische Zwecke reservieren und nutzen. Sie kann dort z.B. ein Parkbank mitten reinstellen. Oder auch den Platz für die Feuerwehr nutzen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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