Im großen und ganzen nichts hinzuzufügen, nur hier ist ein kleiner Fehler.
Geschrieben von Andreas S.Somit muss man mit Abzügen von 3,6% p.a. vom erreichbaren Ruhegehalt rechnen
Die 3,6% gelten nur, wenn du ein Jahr vorzeitig in Ruhestand trittst.
Ansonsten gilt, pro Dienstjahr erreichst du pro Dienstjahr 1,79375% bis zu maximal 71,75% des Ruhegehalts.
Schaffst du aufgrund deines späteren Eintritts ins Beamtum somit nur zB 35 Jahre, erreichst du auch nur 62,78% Ruhegalt.
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