Hallo,
Geschrieben von Tobias B.lleine das Fehlen einer Prüfung in einigen Bundesländern sehe ich problematisch
ich kenne es nur mit Prüfung, hab jetzt nicht im Kopf, ob es auch ohne geht. Wir haben z.B. auch intern festgelegt, dass der Ausbilder nicht auch der Prüfer ist, obwohl das möglich wäre.
Geschrieben von Tobias B.Für RLP kenne ich das nicht genau, klingt aber erstmal nach recht wenig, zumindest eine Prüfungsfahrt gibt es, wie ist denn da der zeitliche Umfang, welche Fahraufgaben werden verlangt und gibt es auch eine Abfahrtkontrolle? Die Theorie fällt scheinbar komplett weg, klingt nach sehr Schmalspur für mich, vor allem da meist Gelegenheitsfahrer so sehr auf Schmalspur ausgebildet werden.
Bei Klasse 3 durfte man das alles und noch mehr ohne irgendwas.
Für RLP gilt das hier.
Die Prüfung ist da auch festgelegt, 60min, davon 45min reine Fahrtzeit.
Und ja, ich weiß auch, dass noch weitere Fahrstunden über die Sonderfahrten hinaus gemacht werden müssen. Ich kann dir nur sagen, dass ich beim C (2004) nur die Sonderfahrten gemacht hab, hatte aber damals auch Vorbesitz Klasse 3 und mehrere Jahre Fahrerfahrung auf 7,5-Tonner, beim CE waren es ein paar Zusatzstunden. Würden heute vermutlich auch mehr Stunden zusammenkommen.
Geschrieben von Tobias B.Bei einer Erweiterung sind immer 6 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten Wiederholung Grundstoff vorgesehen (in meiner Fahrschule wird auch im Grundstoff strikt zwischen den Klassen getrennt, Erwerber Klasse B sind nie zusammen mit Erweitere auf A, C1, C oder D zusammen, dadurch kann im Grubdstoff bereits gezielt auf die Klasse hin unterrichtet werden und passende Lektionen ausgewählt werden, ich weiß andere Fahrschulen handhaben das leider anders, zwecks gewinnmaximierung, aber die paar 100 je Schüler sind es mir nicht wert wenn es zu Lasten einer gewissenhaften Ausbildung und der Verkehrssicherheit geht)
Eben, ist so aber nicht vorgeschrieben und ich kenne genügend Fahrschulen, wo der erfahrene C1/C(E)-Absolvent mit den 17jährigen im gleichen Unterricht hockt und sich die Verkehrsschilder erklären lassen muss. Nutzen ziemlich gering, da nur Wiederholung.
Geschrieben von Tobias B.Zusätzlich sind 6 Unterrichtseinheiten je 90 Minuten Klassenspezifisch C vorgesehen; leider gibt der Gesetzgeber nicht vor welche 6 der 10 Lektionen bei Erwerb C1 zu besuchen sind,
Und genau das ist doch schon wieder ein Problem. Was macht es für einen Sinn, hier dann nur 6 Stunden zu fordern wenn die Themen auf die 10 Stunden ausgelegt sind? Also im Falle von C1 Zufall, was im Unterricht erwähnt wird und was nicht.
Geschrieben von Tobias B.und für mich das größte Problem in den meisten Fällen nach einer gewissen Zeit in eine zivile C1 Fahrerlaubnis umgeschrieben werden darf.
Das wäre mir neu. In welchem Bundesland soll das der Fall sein? Ich kenne aus RLP und aus dem benachbarten Saarland zumindest keine solche Regelung.
Geschrieben von Tobias B.Und ja man kann es als Fahrschule ordentlich und umfangreich anbieten oder das gesetzliche Minimum machen, das unterscheidet sich dann qualitativ schon sehr, ist aber immer noch mehr als im Feuerwehrführerschein
Ich kenn da (leider) genügend Fahrschulen, die auch unter dem gesetzlichen Minimum bleiben. Zumindest konnten vielfach die Themen nicht so vermittelt werden, dass auch nur annähernd was (technisches, LKW-spezifisches) hängen blieb. Und das waren überwiegend welche, die den vollen C oder gar CE gemacht haben.
Gruß,
Michael
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