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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 865384 | ||
Datum | 23.12.2020 19:17 MSG-Nr: [ 865384 ] | 1073 x gelesen | ||
Jürgen W.: Wenn ich Deine Ausfuehrung mit der von der StVo befreienden Wirkung richtig Verstanden habe... Hallo Jürgen, die Sache mit dem "von diesen Vorschriften sind befreit..." ist etwas verkürzt. Wenn Du den ganzen Text sowieso kennst, bitte nicht weiterlesen. Ansonsten geht das weiter mit "...soweit es zur Durchführung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich ist ... unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung..." So gesehen hat die Polizei völlig zu Recht Platz gemacht, weil es zur Durchführung der Kolonnenfahrt nicht dringend erforderlich war den zeitkritischen Feuerwehreinsatz zu behindern. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Michael S. [23.12.20 19:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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