Ich wollte nicht so tief ins Detail gehen. Mit dem Inhalt der VwV hast du natürlich Recht, da die Flaggen noch immer das gängigste Mittel sind habe ich mich aber nur darauf bezogen.
Aber in diesem Punkt liegst du falsch. Das blaue Blinklicht alleine ist nicht ausreichend. Es muss etwas sein, wodurch sich das Fahrzeug deutlich vom Normalzustand abhebt. Das können Flaggen sein, Beschilderung, ...
Vgl. dazu BayOLG 06.05.1974 - RReg 1 St 541/74 OWi
Dort ging es zwar um Abblendlicht, jedoch lässt sich das auch auf blaues Blinklicht übertragen.
Stell dir beim Lesen hier mal überall wo Abblendlicht steht vor, dass dort Blaulicht steht.
Dies macht es notwendig, an die in § 27 Abs 3 S 2 StVO gerade aus diesem Grund vorgeschriebene Kennzeichnung der Verbandszugehörigkeit strenge Anforderungen zu stellen. Die Kennzeichnung muß daher in einer Weise erfolgen, die die Zugehörigkeit der Fahrzeuge zu einem geschlossenen Verband nicht nur als möglich erscheinen läßt, die Zugehörigkeit vielmehr in einer Weise unmißverständlich zum Ausdruck bringt, bei der sich anderen Verkehrsteilnehmern ohne besondere Überlegung die Erkenntnis aufdrängt, daß es sich um einen geschlossenen Verband handelt. Die Einschaltung des Abblendlichts reicht hierfür auch bei Tag nicht aus, sondern ist lediglich geeignet, die auf andere Weise kenntlich gemachte Verbandszugehörigkeit noch zu verdeutlichen. Daß Kraftfahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren, obwohl die derzeitige Beleuchtungsverhältnisse hierzu keinen Anlaß geben, kommt erfahrungsgemäß verhältnismäßig häufig vor und kann die verschiedensten Gründe haben. Von einem Verkehrsteilnehmer, der wahrnimmt, daß an einem Fahrzeug oder auch an mehreren Fahrzeugen unter Tags das Abblendlicht eingeschaltet ist, kann aber nicht verlangt werden, daß er Überlegungen darüber anstellt, welcher der unterschiedlichen dafür in Betracht kommenden Gründe, von denen die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Verband nur einer ist, im konkreten Fall wirklich gegeben ist. Die Einschaltung des Abblendlichts bringt daher für sich allein diese Zugehörigkeit noch nicht unmißverständlich zum Ausdruck.
Darauf, dass die Flaggen nicht mehr zeitgemäß sind und wir etwas anders brauchen, habe ich schon vor Jahren hingewiesen. Aber solange wir einen Verkehrsminister haben der nichtmal rechnen kann...
Ich gebe hier nur meine eigene Meinung wieder.
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