Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Frage aus der Führerscheinprüfung? | 30 Beiträge |
Autor | Henr8ik 8B., Albersdorf / SH | 865372 |
Datum | 23.12.2020 12:08 MSG-Nr: [ 865372 ] | 1463 x gelesen |
Polizei
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Straßenverkehrsordnung
Geschrieben von ---Christian B.---
Geschrieben von Jens E. " In diesem Fall war die Pol als Kolonne unterwegs, sieht man recht deutlich auch an die Sicherungsposten an der Kreuzung. [...]
Blaue Flaggen sind in der Kolonne nicht mehr modern? "
Blaue Flaggen gibt es nur im geschlossenen Verband, da die Polizei (mal wieder) keine Flaggen gesetzt hat, ist es wirklich auch nur eine Kolonne von zufällig hintereinander fahrenden Polizeifahrzeugen ohne daraus ableitbare Wirkungen für andere am Verkehr teilnehmende.
Die Aussage ist falsch. Die StVO verlangt lediglich, dass der geschlossene Verband "für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist" und dass jedes Fahrzeug gekennzeichnet ist. Das kann durch Flaggen passieren, muss aber nicht. Die VwV StVO definiert das weiter. Es sei darauf zu achten: "...daß alle Fahrzeuge die gleichen Fahnen, Drapierungen, Sonderbeleuchtungen oder ähnlich wirksamen Hinweise auf ihre Verbandszugehörigkeit führen".
Im vorliegenden Fall gibt es die Sonderbeleuchtung "Blaulicht" sowie die Erkennbarkeit als Polizeifahrzeuge. Damit ist das ein geschlossener Verband nach StVO.
[Exkurs: Flaggen alleine sind durchaus kritisch, da je nach Anbringungsart von Fahrzeugen, die von rechts kommen, nicht sichtbar. Damit ist ggf. die Erkennbarkeit, wie in der StVO gefordert, nicht gegeben. Die Kombination Sonderbeleuchtung + Flaggen oder 1. und letztes Fahrzeug Sonderbeleuchtung, alle Fahrzeuge Flaggen halte ich persönlich für am sinnvollsten. Aber dazu gibt es hier im Forum ein eigenes Thema]
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|