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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 865150 | ||
Datum | 12.12.2020 00:43 MSG-Nr: [ 865150 ] | 2651 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. - Übungen nach 20 Uhr: nein Grundsätzlich richtig. Überungsdienst dürfte seit langen auch bei vielen eingestellt sein. Aber ganz pauschal würde ich das nicht sehen. Wenn sich das Kind Ausbildung nennt, um die Einsatzbereitschaft zu erhalten oder zu erreichen, dann kann eine Übung/Ausbildung zwingend notwendig sein. Oder wenn man eine Lage durch eine Ausbildung vorbereitet. Es dürfte im Eigeninteresse liegen die Veranstaltungen auf ein minimum zu reduzieren. Gruß Dirk | ||||
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