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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausgangsbeschränkungen und Feuerwehrs - war: Coronavirus in Deutschland | 30 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 865006 | ||
Datum | 06.12.2020 09:33 MSG-Nr: [ 865006 ] | 3010 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Alexander H. Dieser Passus steht aber so nicht in der Passauer Allgemeinverfügung. Das ist wahr, da müßte vieleicht mal die Stadtbrandinspektion bei der Verwaltung nachhaken ?! Das Problem betrifft ja nicht nur die FF sondern auch andere HiOrgs wie beispielsweise BRK oder THW. Wie ist das in anderen Orten mit Ausgangsbeschränkungen geregelt ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine)
Geändert von Bernhard D. [06.12.20 09:38] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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