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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitglied im Ortskommando gem. Mustersatzung | 18 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 864520 | ||
Datum | 23.11.2020 08:42 MSG-Nr: [ 864520 ] | 898 x gelesen | ||
Du schreibst selbst, Ihr habt eine Gruppe. Demzufolge habt Ihr einen Gruppenführer, der Teil des Ortskommandos ist bzw. sein kann. Wenn es bei Euch eine zweite Gruppe geben sollte, müsste/könnte der dazugehörige 2. Gruppenführer Teil des Ortskommandos sein. Ihr könntet ja auch weitere Kameraden mit Gruppenführerqualifikation haben, die im Einsatz die Funktion auch wahrnehmen. Sie sind deshalb nicht Teil des Ortskommandos, da sie nicht als Gruppenführer der Dienstgruppe bestimmt sind. Für ein Truppfahrzeug eine zweite Dienstgruppe aufzumachen ist zumindest fragwürdig. Das ist meine Interpretation. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | ||||
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