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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 863491 | ||
Datum | 21.10.2020 10:04 MSG-Nr: [ 863491 ] | 2048 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk S. Die Eingangsfrage "Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich?" ist aber noch nicht kurz und knackig mit einem tatsächlichen Beleg beantwortet!Dann müssen sich die deutschen Zulassungsstellen entscheiden, wie sie das Recht anwenden, und je nach Auslegung auch noch die deutschen Kommunen, ob sie bereit sind hier zu ihren eigenen Nutzen zu kooperieren. Bis dahin wird das mit kurz und knackig nicht funktionieren. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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