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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863453 | ||
Datum | 20.10.2020 15:47 MSG-Nr: [ 863453 ] | 2041 x gelesen | ||
Du schreibst hier sehr viel ohne konkreten Inhalt. Und mit der Aussage Geschrieben von Matthias K. Es gibt keinen Unterschied zwischen Schenkung und Spende.die Du dann gleich weider teilweise relativierst ..... nun ja Ahnung sieht anders aus. Alleine schon die Tatsache, die Dir anscheinend unbekannt ist, dass ich bei einer Spende an einen gemeinnützigen Verein eine abzugsfähige Spendenbescheinigung bekomme ist dir wohl entgangen. Schlecht gegoogelt. Und mit Deiner Aussage Geschrieben von Matthias K. Ich teile die Meinung des Gesetzgebers, dass alle Beschaffungen in der Feuerwehr und für die Feuerwehr ausschließlich über die Gemeinde erfolgen sollen und die Selbstbeschaffung über Vereine oder Vereinigungen irgendwelcher Art nicht im Sinne der Gemeinschaft sind.stehst du wohl ziemlich alleine da. Wobei - wo postuliert denn der Gesetzgeber (wer auch immer das sein mag) diese Meinung? Wobei Meinung - der Gesetzgeber vertritt Gesetze, keine Meinungen. Kopfschüttel. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. | ||||
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