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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 863448 | ||
Datum | 20.10.2020 13:42 MSG-Nr: [ 863448 ] | 2101 x gelesen | ||
Ich glaube mal mit der Meinung gehörst du einer Minderheit in Deutschland an. Denn selbst "das Finanzamt" also die Finanzbehörden erkennen die Gemeinnützigkeit der Fördervereine an. Und das, so jedenfalls meine Erfahrung, Flächendeckend. Man möge mich korrigieren wenn das irgendwo nicht so ist. Ich habe selbst einen Feuerwehr Förderverein e.V. aus der Taufe gehoben. Mit einer der Gründe für die Gründung war u.a. der Unterhalt eines Fahrzeuges durch eben diesen Förderverein. Die Kommune ist Eigentümer und lässt zu, der Verein unterhält. Und da sind wir nicht alleine hier in der Ecke. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | ||||
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