Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Salzgitter / Niedersachsen | 863437 |
Datum | 20.10.2020 12:34 MSG-Nr: [ 863437 ] | 2134 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
Drehleiter mit Korb
Ja, und damit entstehen der Gemeinde auf einmal zusätzliche hohe Kosten, die sie ohne die Anschaffung durch den Förderverein nicht hätte.
In diesem Fall war es so, dass die FF eine alte gebrauchte DLK mit Getriebeschaden für nur 25.000,- erworben hatte. Den Getriebeschaden konnte sie mit Eigenleistung reparieren.
Neben den normalen Wartungskosten für das Fahrgestell, benötigt eine DLK eine regelmäßige Prüfung des Leiteraufbaus.
Und da machen wir uns doch nichts vor, die nächste für den Feuerwehreinsatz taugliche DLK wird nicht für 25.000,- zu bekommen sein. Dies war eine einmalige Gelegenheit bei der eben alles passte: Günstiger Preis + günstige Ersatzteile + Fachkraft/Reparatur-Know-how. Diese Konstellation muss bei der nächsten Generation nicht unbedingt wieder so vorhanden sein.
Und wenn sich dann dank der vorgehaltenen DLK auch die Bebauung ändert, dann greift die Feuerwehr mit dieser Anschaffung nachhaltig in die Abläufe der Gemeinde ein.
Die Gemeinde ist ja auch kein unerschöpfliches Füllhorn voller Geld. Mehr Ausgaben im Bereich des Brandschutzes führen entweder zu Streichungen in anderen Bereichen (Soziales, Kindergärten, Kultur, Freibad etc.) oder die Steuern müssen halt angepasst werden.
MKG
Andreas
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