Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863433 |
Datum | 20.10.2020 11:53 MSG-Nr: [ 863433 ] | 2189 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Ich musste gerade herzhaft lachen ob Deines Beitrages .....
Also zum ersten - der Förderverein, hat wie viele andere auch die Gemeinnützigkeit. Und zu deren Erteilung gilt nicht deine persönliche, und heir falsche Meinung, sondern rechtliche Grundsätze, die das FA anwendet. Wieso Einzelne immer meinen mehr zu wissen, wie Fachleute bleibt wohl deren Geheimnis.
Geschrieben von Matthias K.kann kein Dritter etwas zum Brandschutz beitragen. Wie kommst denn auf diese völlig falsche Idee? Jede natürliche und juristische Person darf an die Gemeinde "zur Förderung des Brandschutzes" Spenden. Und erhält dafür auch eine absetzbare Spendenquittung.
Wo Du Probleme siehst - wohl eher Gespenster .... Bezüglich "Bereicherung" und Verstoß gegen die "Satzungsgemäßen Zwecke"würde ich mich mal ein wenig im Vereinsrecht schlau machen.
Und Du solltest dich mal zu dem Unterschied Schenkung / Spende informieren. Und in BaWue nimmt die nicht der Bürgermeister an, sondern der Gemeinderat.
Ich weiß ja nicht, wieso man als Unbeteiliger und "Halbwissender" anderen Kameraden und Behörden unterstellen muss, dass sie nicht richtig handeln. Glaubst du die sind alle dumm?
Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so.
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