Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge |
Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 863399 |
Datum | 19.10.2020 22:52 MSG-Nr: [ 863399 ] | 2339 x gelesen |
Katastrophenschutz
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo,
Geschrieben von Robin B.Also ich kenne es nur so, dass "die Feuerwehr" nicht im Katastrophenschutz tätig ist,
Nein?!
lt. BMI sind die kommunalen Feuerwehren das Rückgrat des Katastrophenschutzes also sei mal nicht so bescheiden!
Aber ist das von der Sache hier nicht Wortklauberei von Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz?
Geschrieben von Robin B.Also würde man im Falle KatS das Fahrzeug ja nicht der Gemeine (also der Fw selbst), sondern dem Landkreis zur Verfügung stellen müssen - oder?
Die Katastrophenschutzbehörde bedient sich doch auch diverser Organisationen. Damit ist es doch unerheblich welcher Organisationseinheit das Fahrzeug zugeordnet ist.
Am Ende ist es auch egal, ob das Fahrzeug im Katastrophenschutz oder anderen Einsätzen/hoheitlichen Aufgaben zu Verfügung steht so die Praxis.
Entscheidend, das Fahrzeug steht dem Katastrophenschutz/Gefahrenabwehr zur Verfügung. => Zweck nicht Organsiation.
Wie gesagt, bei der blauen Fraktion ist das völlig normal.
Man findet auch entsprechende Verwaltungsvorschriften die genau das definieren:
Z.B.:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3061
Zitat: "Entscheidend ist, dass das Kraftfahrzeug einer Einheit oder Einrichtung zur Gefahrenabwehr entsprechend §§ 1 Abs. 1 und 3 bis 6, 3 Abs.2, 15, 18, 22 Abs. 2 oder § 32 FSHG angehört.
Hierzu zählen auch Kraftfahrzeuge privater Halter, die als Einsatzkraftfahrzeuge in den Fahrzeugpark einer Einheit oder Einrichtung zur Gefahrenabwehr eingebunden sind und ihr planmäßig zur Verfügung stehen."
Da steht z.B. nicht, dass die Feuerwehr/Feuerwehrverein davon ausgenommen ist! Und die einbindung dürfte bei einem FF Fahrzeug wohl gegeben sein.
demnach:
=>SoSi
=>Halter Feuerwehrverein nicht ausgeschlossen
- Zulassungsbescheinigung auf Sonder KFZ Katastrophenschutz oder ähnliches umgeschrieben
Gruß
Dirk
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