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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 863391 | ||
Datum | 19.10.2020 20:15 MSG-Nr: [ 863391 ] | 2308 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk S. Da Feuerwehr ebenfalls im Katastrophenschutz tätig ist, kann ich mir nicht vorstellen, das eine zweckgebundene Übereignung ein Problem darstellt. Also ich kenne es nur so, dass "die Feuerwehr" nicht im Katastrophenschutz tätig ist, sondern, dass die Landkreise auf die jeweils gemeindlichen Einrichtungen im Sinne der Katastrophenschutzgesetze zurückgreift bzw. diese eine Mitwirkungspflicht besitzen. Also würde man im Falle KatS das Fahrzeug ja nicht der Gemeine (also der Fw selbst), sondern dem Landkreis zur Verfügung stellen müssen - oder? | ||||
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