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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAusstattung einer Stützpunktwehr in Niedersachsen13 Beiträge
AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen863359
Datum19.10.2020 09:07      MSG-Nr: [ 863359 ]2588 x gelesen

Wird doch in der Feuerwehrverordnung gut beschrieben
1. HLF 10 +
2. Truppfahrzeug wie TLF, DLK, RW, GW-L (Gefahrgut oder 2to Nutzlast)
oder nach Punkt 3 HLF10 + MLF. TSF-W hat keine fest eingebaute Pumpe die für 2.2.2 gefordert ist. Dafür darfst du den Löschwassertank des MLF ausbauen

Geschrieben von Sabrina M.Wie wäre es, wenn neben dem Fahrzeug ein LF-KatS des Bundes stationiert wird? Würde dieses als reines Zusatzfahrzeug gelten und dann eine Herabstufung auf einer Feuerwehr mit GA erfolgen?
Wer der Eigentümer der Fahrzeuge ist wird nicht beschrieben, daher lautet die Antwort nein.

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 19.10.2020 08:25 Sabr7ina7 M.7, Leer
 19.10.2020 09:07 Ingo7 z.7, Handeloh
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