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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 863348 | ||
Datum | 18.10.2020 20:19 MSG-Nr: [ 863348 ] | 2575 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Geschrieben von Michael R."Das sehen einige Zulassungsstellen wohl tw. noch anders wie mir Kollegen berichtet haben." Der Umgang mit der ein oder anderen Zulassungsstelle mit Einsatzfahrzeugen kann ich dem doch zustimmen ;-) Geschrieben von Henning K. Da gibt es eine offizielle Regelung vom Ministerium. Allerdings wird kein Betroffener die Abweichler unter den Zulassungsstellen auf diese Regelung festnageln wollen, weil die Abweichungen ja nur zu seinem Vorteil sein können, gelle ;-) Sowohl NVG als auch VdF haben nach meinem Kenntnisstand sich da eingebracht gehabt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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