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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 863345 | ||
Datum | 18.10.2020 18:06 MSG-Nr: [ 863345 ] | 2521 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Der Förderverein bekommt ein SoKfz Feuerwehrfahrzeug (von Oldtimern mal abgesehen, da gibt es teils Ausnahmen) i.d.R. nicht zugelassen (§19 Abs. 2a). richtig. Also, wenn die Zulassungsstelle aufpasst. Geschrieben von Michael W. Ich glaube auch nicht, dass eine Prüforganisation eine HU erteilt, wenn da ne SoSi auf einem anderweitig zugelassenen Fahrzeug verbaut ist und keine explizite Genehmigung vorliegt. Da sich die Berechtigung aus dem Gesetz (bzw. der StVZO) ergibt, braucht es eben keine explizite Genehmigung. Wenn dann also z.B. ein PKW zur HU vorgestellt wird, dessen Halter der "DRK-Ortsverein XY" ist, auf dem irgendwas von "Katastrophenschutz" oder auch nur "Einsatzdienste" steht und der ein Blaulicht hat, dann wird die HU wohl kein Problem werden. Beispielfahrzeug. Ich sehe da keinen großen Unterschied zum Förderverein der Feuerwehr. | ||||
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