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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Wolf8gan8g K8., Deißlingen / Baden Württemberg | 863343 | ||
Datum | 18.10.2020 17:53 MSG-Nr: [ 863343 ] | 2499 x gelesen | ||
Genaues lesen hilft hier. Die StVZO § 19a macht nämlich genau die hier beschriebene Ausnahme: "die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. " zugelassen oder Eingesetzt. Eingesetzt ist genau der hier beschriebene Tatbestand. Ansonsten dürfte die Feuerwehr ja auch kein Leihfahrzeug benutzen. Was ich schreibe, ist meine persönliche Meinung. Diese weicht öfters von der Meinung anderer ab. Und das ist gut so. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Wolfgang K. [18.10.20 17:54] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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