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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 863339 | ||
| Datum | 18.10.2020 16:47 MSG-Nr: [ 863339 ] | 2655 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Das ist in NRW (seit einiger Zeit) nicht so: Das sehen einige Zulassungsstellen wohl tw. noch anders wie mir Kollegen berichtet haben. Genauso wie alle Zulassungsstellen in NRW FW-Oldtimer auch unterschiedlich behandeln. Ich glaube ich habe da einige Kontakte in beide Bereiche. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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