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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Förderverein als Halter eines Fahrzeuges. Sondersignalanlage rechtlich möglich? | 75 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, Bergisch Gladbach / HA Köln / NRW | 863338 | ||
Datum | 18.10.2020 16:45 MSG-Nr: [ 863338 ] | 2504 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael W. Sprechen wir von Betriebsfeuerwehren oder öffentlich anerkannten Werkfeuerwehren? Sowohl als auch. Gerade bei der Neugründung einer WF läuft das bis zu endgültigen Anerkennung gerne mal vorher rechtlich als BtF. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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